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(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
Frau wartet am Flughafen
Informationen zu Entschädigungen bei Flugreisen und Bahnreisen - Bild: © Shutterstock/GBJSTOCK / ADAC

In der Herbstzeit sind Kurztrips mit der Bahn in eine europäische Metropole oder Fernreise in die Sonne sehr beliebt. Doch Zugausfälle, Flugverspätungen oder verlorenes Gepäck können hier die Urlaubsfreude schnell trüben. In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung. Der ADAC fragt sich in diesem Zusammenhang, welche Rechte im Bahn- und Flugverkehr hier eigentlich gelten.

Bei Bahnreisen ergeben sich bereits ab 60 Minuten Verspätung entsprechend Ansprüche

Bei Bahnreisen stehen Fahrgästen bereits ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Ausfällen können Reisende auf andere Verbindungen ausweichen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen. Entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Taxi oder Hotel, müssen diese in bestimmten Fällen ebenfalls übernommen werden. Bei längeren Verzögerungen haben Reisende gemäß der ADAC-Experten zudem Anspruch auf kostenlose Getränke oder kleine Mahlzeiten. Dabei ist wichtig, dass die Ansprüche innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend gemacht werden müssen.

Bei Flugreisen ist Höhe der Entschädigung von Strecke, Dauer und Umständen abhängig

Für Flugreisen gelten die europaweit einheitlichen Fluggastrechte. Verspätet sich ein Flug um mindestens 3 Stunden am Zielort, können je nach Flugdistanz, Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzung ist, dass die Ursache nicht in sogenannten außergewöhnlichen Umständen liegt, etwa bei Unwettern oder Sicherheitsproblemen. Fällt ein Flug ganz aus, haben Betroffene Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung. Bei langen Wartezeiten müssen Fluggesellschaften außerdem Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung bereitstellen. Ansprüche verjähren in Deutschland in der Regel nach 3 Jahren.

Entschädigung auch bei Gepäckverlust oder -verspätung

Die Airline haftet grundsätzlich bis zu einer Summe von rund 1.600 Euro pro Reisendem. Wichtig ist, den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens zu melden und eine Verlustanzeige ausfüllen zu lassen. Für notwendige Ersatzkäufe sollten Quittungen aufbewahrt werden. Welche Kosten übernommen werden, entscheidet die Airline je nach Einzelfall. Ein Koffer gilt nach 21 Tagen als verloren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche bei der Airline geltend machen.

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